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Klagen in der niederlanden

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KLAGEN IN DEN NIEDERLANDEN

Wo Muß Eine Klage eingereicht Werden

Außer klagen für das Landgericht (in erste Instanz) wird in den Niederlanden auch viel geklagt für Schiedsgerichte. Besonders Konflikte in dem Baubetrieb werden meistens an einem Schiedsgericht, in diesem Falle der Schiedsgerichtsrat für Bauunternehmen in den Niederlanden, vorgelegt. Die Statuten dieses Schiedsgericht und die Art und Weise wie der Prozeß stattfinden muß finden Sie (in Deutsche Sprache) unter www.raadvanarbitrage.nl/arbitragereglement, wählen: Statuten Duits maart 1999

Falls nicht vorhergehend am Auftragerteilung vereinbart worden ist daß im Falle eines Streitpunktes ein Schiedsgericht befugt ist, ist die zuständige Instanz das Gericht. Beim Gericht unterscheidet man das Amtsgericht, das Landesgericht und das Oberlandesgericht. Der Amtsrichter behandelt (u.A.) alle Zivilsachen mit einem Streitwert von maximal € 5.000,00, alle Konflikte die aus Mietverträge hervor gehen und alle Arbeidskonflikte.
Beim klagen für den Amtsrichter und für die Schiedsgerichte ist es nicht notwendig sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Jedes Inkassobüro hat darum auch eigene Spezialisten die Prozesse für ihre Kunden für den Amtsrichter und die Schiedsgerichte behandeln.
Das Amtsgericht ist ein Unterteil vom Landgericht. Beim Landgericht und Oberlandesgericht ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.

Praktisch jeder Prozeß fängt mit einer Vorladung an. Diese Vorladung muß von einem Gerichtsvollzieher zugestellt werden.
In die Vorladung muß man die Forderung begründen, man muß, wenn die Gegenseite reklamiert hat die Argumente angeben warum die Gegenseite nicht zahlen will, man muß diese Argumenten widerlegen und man muß angeben welche Zeugen man hören will. Nach Zustellung der Vorladung bekommt die Gegenseite eine Frist von ungefähr 8 Wochen um die “Conclusie van Antwoord” beim Gericht einzureichen.
Meistens findet danach eine mündliche Verhandlung statt und strebt das Gericht nach einem Vergleich.
Bei einem Streitwert ab € 1.750,00 gibt es eine Berufungsmöglichkeit wonach noch Revision beim Obersten Gerichtshof möglich ist.

 

die kosten einer gerichtsverhandlung

In den Niederlanden gibt es keine Rechtsanwaltsgebührenordnung. Das Honorar von Rechtsanwalt wird nach Stunden berechnet. Die Höhe des Stundenlohns bestimmt der Rechtsanwalt selber. Es gibt dafür keine Regel. In Durchschnitt berechnet ein Rechtsanwalt mit einigen Jahre Erfahrung zwischen € 200,00 und € 250,00 pro Stunde.
Mit den meisten Rechtsanwälte kann man über das Stundenlohn unterhandeln.
Nebst das Honorar von Rechtsvertreter sind da die Gerichtsgebühren. Die Höhe davon ist abhängig vom Streitwert.
Auch der Gerichtsvollzieher sendet eine Rechnung von den Vorladungskosten.
Wenn Ihr Rechtsanwalt einen Prozeß führen muß vor ein Gericht wo er selbst nicht eingetragen ist, kommt schließlich auch noch eine Rechnung vom Korrespondenzanwalt.

Wenn Sie eine Gerichtsverhandlung gewinnen bestimmt das Gericht wieviel Kosten die Gegenseite zahlen muß. Meistens ist das nicht ausreichend um all Ihre Kosten zu decken.

 

der gerichtsvollzieher

Bei einem Prozeß benötigen Sie immer einen Gerichtsvollzieher. Er muß die Vorladung zustellen und er muß nachher daß Urteil vollstrecken.
In den Niederlanden ist ein Gerichtsvollzieher ein selbständiger Unternehmer. Der Gerichtsvollzieher arbeitet in ein bestimmtes Gebiet. Er arbeitet dort nicht alleine, es gibt immer mehrere Gerichtsvollzieher die in dem gleichen Gebiet Ihre Praxis haben.
Dieses hat für die Auftraggeber den Vorteil das es Konkurrenz gibt. Sind Sie unzufrieden über einen Gerichtsvollzieher dann nehmen Sie einfach einen anderen.

 

die vollstreckung

Die Vollstreckung von einem Urteil macht der Gerichtsvollzieher. Wenn ein Schuldner nicht zahlt innerhalb zwei Tage nachdem das Urteil durch einen Gerichtsvollzieher am Schuldner bezeichnet ist, hat der Gläubiger das Recht alles was der Schuldner in Eigentum hat zu pfänden. Ins besondere die Pfändung von einem Haus ist in den Niederlanden viel unkomplizierter als in Deutschland.
Der Gerichtsvollzieher beschlagnahmt das Haus und wenn das Haus finanziert ist, muß der Gerichtsvollzieher die Bank die Nachricht erteilen daß er das Haus öffentlich versteigern will.
Die Bank hat dann während eine Frist von 6 Wochen das Recht den Verkauf selber in die Hand zu nehmen. Wenn die Bank dieses nicht innerhalb der genannten Frist am Gerichtsvollzieher mitteilt, kann der Gerichtsvollzieher den Verkauf einleiten.

In den Niederlanden ist es auch möglich schon bevor man einen Titel hat Beschlag auf ein Haus zu legen. Mann nennt das ein “conservatoir Beslag”.
Bei größere Forderungen wird das oft gemacht um sicher zu stellen das der Schuldner nicht schnell das Haus verkauft.
Um eine Beschlagnahmung zu machen ohne das ein Titel vorliegt muß man allerdings zuerst dafür Zustimmung an das zuständige Gericht fragen. Meistens wird die Einwilligung gegeben aber immer unter der Bedingung daß man innerhalb 12 Tage die Klage einreicht.
Solange die Klage läuft hat der Schuldner nicht die Möglichkeit sein Haus zu verkaufen.

Wenn die Forderung zugewiesen ist wird das “conservatoir Beslag” automatisch umgewandelt in ein “executoriaal Beslag”.

 

grundbuch

In den Niederlanden darf jeder in das Grundbuch nachsehen.
Im Grundbuch kann man sehen:

Wir haben die Möglichkeit im Internet die Informationen aus dem Grundbuch einzusehen.
Die kosten eines Auszüges aus dem Grundbuch sind sehr gering.

Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an

 
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